Allgemeine Mietbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen des SKIBIKERENTAL werden von VRRpro mit Sitz in Kerns erbracht, der Eigentümer der Bikes ist. Die allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.
2. Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen VRRpro und dem Kunden geschlossen. Das Sportcamp tritt als Vermittler der Dienstleistungen von VRRpro auf.
3. Bikeübernahme
Der Mieter übernimmt das Skibike in einem betriebssicheren und sauberen Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter respektive dem Vermittler bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, ID, GA, ½-Tax-Abo, Führerschein).
4. Bikerückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an der abgemachten Rückgabestelle zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden beim Mieter eingefordert. Das Fahrzeug sowie sämtliches von dem Vermieter zur Verfügung gestellte Zubehör wie Schlüssel, Helme etc. muss dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
5. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Bikerückgabe zu entrichten.
6. Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen die Skibikes nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
7. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt des Vermieters veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden nur auf vorzeigen des entsprechenden Ausweises gewährt. Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.
8. Annullation / Abbruch
Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Haftpflicht-Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Skibike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
9.2 Defekte während Mietdauer
Bei Defekten während der Mietdauer ist der Vermieter zu informieren.
Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Bikes bis zur nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich.
9.3 Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch oder an Dritte verursacht werden.
9.4 Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an VRRpro zu senden.
10. Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen und Regeln des Skigebietes einzuhalten und das Bike sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport zusätzlicher Personen sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.
Das Benützen und Tragen einer Schutzausrüstung wie z. B. Helme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
Stand: Kerns, September 2018